Presseinformationen
Naechster Wasserkraftstammtisch Baden-Wuerttemberg am 23. April 2010 in Sulz/Neckar
Mitgliedermitteilung aktuell vom 22. Dezember 2009
Mitgliedermitteilung Oktober 2009
300 bis 500 Millionen Euro mittelständische Investitionen in Wasserkraft in Süddeutschland blockiert
AWK-D mit Elmar Reitter erfolgreich bei der Clearingstelle EEG
IST SOZIAL, WAS ARBEIT SCHAFFT? Zum Nutzen der Wasserkraft
Umfrage - jede Anlage zählt: "EEG Musterverfahren auf dem Weg zum BGH"
Wasserkraft könnte mehr Strom liefern
Wasserkraft verbessert Gewässerökologie
Mit Obama optimieren
Mitgliedermitteilung November 2008
EEG 2009
Clearingstelle EEG eingerichtet
Wasserkraft auf Linie der Landesregierung
Nutzen und Kosten im Vergleich
Energie für Baden-Württemberg
Kraftwerk Altenburg
Atommeiler durch Wasserkraft ersetzen
Fische leben gut mit Kleinwasserkraft
Umweltfreundliche Wasserkraft
Tüchtige Tradition
Umfrage - jede Anlage zählt: "EEG Musterverfahren auf dem Weg zum BGH"

 

 

Umfrage - jede Anlage zählt:
 
-"Musterverfahren" auf dem Weg zum BGH -
- Höhere Vergütung für modernisierte Altanlagen nach dem EEG 2004 -
 
Der Wortlaut von § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 gebietet, dass der Strom auch von vor dem 01.08.2004 ökologisch modernisierten Laufwasserkraftanlagen mit der erhöhten Vergütung nach § 6 Abs. 1 EEG 2004 zu vergüten ist. Der Wortlaut bildet nach höchster Rechtsprechung die Grenze der zulässigen Rechtsauslegung.
 
Eine ökologische Modernisierung ist gegeben, wenn beispielsweise eine Fischtreppe installiert, die Restwassermenge erhöht oder die Schutzgitter vor der Turbine erneuert wurden. Jede tatsächliche wesentliche Verbesserung der ökologischen Situation reicht aus.
 
Bitte vergleichen Sie:
 
 
Urteil des BVerwG vom 29.06.1992, Az. 6 C 11/92 - BVerwGE 90, 256 (269):
„Es können von der Rechtsprechung angesichts ihrer Bindung an Gesetz und Recht, Art. 20 Abs. 3 GG, bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze nämlich nur diejenigen Motive und Vorstellungen des Gesetzgebers berücksichtigt werden, die im Wortlaut des Gesetzes ihren Niederschlag gefunden haben; jede Auslegung findet ihre absolute Schranke dort, wo der klare Wortlaut ihr entgegensteht.“
 
Die Gerichte lehnen jedoch bisher eine höhere Vergütung für vor dem 01.08.2004 ökologisch modernisierte Altanlagen ab.
 
Zur Durchführung eines diesbezüglichen Revisionsverfahrens vor dem BGH muss ich bis zum 27.05.2009 eine hinreichende Anzahl solcher Wasserkraftanlagen benennen.
 
Wenn Sie Ihr Wasserkraftwerk (Laufwasserkraftwerk <= 5 MW) vor dem 01.08.2004 ökologisch modernisiert haben, bitte ich Sie auch in Ihrem Interesse mir die folgenden Angaben zu übermitteln.
 
Name der Anlage:
Vorname und Name des Betreibers:
Straße und Hausnummer des Betreibers:
PLZ und Stadt des Betreibers:
Fertigstellung der Modernisierung: Monat/Jahr Art der Modernisierung:
 
Auf Wunsch stehe ich gerne für Rücksprachen zur Verfügung oder übermittle weitere Informationen.
 
Ich bedanke mich für Ihr Bemühen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
 
Rechtsanwalt Rasmus Keller
Tel.: +49-2162-5784997
Fax: +49-2162-5784998