Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke Deutschland (AWK-D)
Die Länderarbeitsgemeinschaften der Wasserkraftwerke in Deutschland vertreten bundesweit ca. 4.800 Einzelmitglieder mit rund 7.500 Kleinwasserkraftwerken bis 5.000 KW Leistung.
Die Jahreserzeugung liegt bei 1.700.000.000 kwh (1,7 TWh), mit einer Ausbauleistung von ca. 280.000 KW (280 MW) Die meisten Mitglieder speisen ihre volle Leistung ins öffentliche Netz ein. Von den 4800 Mitgliedern sind etwa 70 Firmenmitgliedschaften ohne eigene Wasserkraftanlage. 200 Mitglieder sind der Industrie zuzuordnen. Die restlichen 4530 Mitglieder sind dem Mittelstand zuzuordnen und betreiben meist Mühlen, Sägewerke und energieintensive Kleinbetriebe, oder entstammen auch als reine Kleinwasserkraftbetreiber solchen Unternehmen.
Zweck der Länderarbeitsgemeinschaften ist es, die Interessen der Wasserkraftwerksbetreiber zu vertreten und die Mitglieder beim Um-, Aus- und Neubau ihrer Wasserkraftanlagen in Fragen des Wasser- und Energierechts, der Energiewirtschaft und sonstigen einschlägigen Fragen zu unterstützen und zu vertreten. Die Länderarbeitsgemeinschaften übernehmen übergeordnete Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien, Behörden und Energieversorgungsunternehmen. Gleichzeitig werden die Interessen der Mitglieder durch Mitwirkung an Gesetzgebungen vertreten. Darüber hinaus werden gemeinsame Tagungen zu relevanten Themen durchgeführt.
Wegen mangelnder föderalistischer Struktur, der Dominanz zweier Einzelverbände und satzungswidrigem Verhalten des Vorstands sind einige Länderarbeitsgemeinschaften aus dem "Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke" (BDW)ausgetreten.
Um bundesdeutsche, europäische oder internationale Interessen der Wasserkraft trotzdem aktiv wahrnehmen und fördern zu können, kooperieren einige dieser "freien Länderarbeitsgemeinschaften", allen voran die Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, über die "Bundesgeschäftsstelle Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke in Deutschland", (AWK-D) in Rechtenstein (siehe Impressum)
Das offizielle Mitteilungsblatt der freien Länderarbeitsgemeinschaften ist derzeit noch die Monatszeitschrift "wassertriebwerk" im Verlag Moritz Schäfer in Detmold, sowie diese Homepage www.wasserkraft.org.
Baden-Württemberg:
Fast 20% des Energiebedarfs aus Wasserkraft
Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke (AWK) mit Sitz in Karlsruhe, hat knapp 800 Mitglieder. Sie repräsentieren circa 1100 der insgesamt circa 1650 Kleinwasserkraftwerke in Baden-Württemberg.
Die Ausbauleistung der 1100 Wasserkraftwerke liegt bei 120 MW und einer durchschnittlichen Jahresarbeit von 650 MWh. Das bedeutet: knapp ein Drittel der gesamten Landeserzeugung an Strom aus Wasserkraft stammt von Mitgliedern der AWK.
Die volle Leistung wird von etwa 400 Mitgliedern ins Netz eingespeist. Die restlichen Mitglieder speisen nach Vorwegnahme des Eigenbedarfs ungefähr 80 Prozent ihrer Arbeitsleistung ins öffentliche Netz ein.
30 Mitglieder besitzen keine eigene Wasserkraftanlage, 70 Mitglieder sind der Industrie zuzuordnen. Die restlichen Mitglieder können dem Mittelstand zugerechnet werden. Sie betreiben meist Mühlen, Sägewerke und energieintensive Kleinbetriebe oder entstammen auch als reine Kleinwasserkraftbetreiber mittelständischen Unternehmen. Zum Teil sind es aber auch eigenstromerzeugende Kommunen.
In Baden - Württemberg existieren nach internen Erhebungen noch mehr als 1.500 private Kleinkraftwerke. Davon sind mit über 750 Mitgliedschaften etwa 1.000 Anlagen in der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. (AWK) organisiert.
Die Mitglieder sind meist mittelständische Unternehmen, welche Mühlen, Sägewerke, Industriebetriebe oder auch nur Kleinwasserkraftwerke zur Erzeugung von elektrischer Energie betreiben. Weitere Mitglieder kommen aus dem Bereich der eigenstromerzeugenden Kommunen, kleinen privaten Energieversorgungsunternehmen, den Zulieferern oder interessierten und fördernden Einzelpersonen .
Unser Ziel:
Allen gemeinsam ist der Wille und die Zielsetzung, die Stromerzeugung aus Wasserkraft zu unterstützen und zu fördern, um diese umweltfreundliche Energie im Bestand zu sichern und nach Möglichkeit zu vergrößern.
Unsere Tätigkeit:
- Die AWK setzt sich, weitestgehend in ehrenamtlicher Tätigkeit , dafür voll ein und berät und unterstützt ihre Mitglieder außerdem in technischen, juristischen und wirtschaftlichen Belangen.
- Durch Aufsätze in Fachzeitschriften, durch Veranstaltungen, durch Fachreferate, durch Rundschreiben sowie durch eine umfangreiche Pressearbeit werden die Mitglieder und die Öffentlichkeit laufend informiert.
- Die AWK gibt neben Einzelberatungen auch Unterstützung bei Gutachten, Verfahren und Prozessen, die für die Gemeinschaft aller Mitglieder von Interesse sind.
- So wurden in den 90-er Jahren verschiedene Kartellgerichtsprozesse gegen die Diskriminierung der Strompreisvergütung durch die Energiewirtschaft erfolgreich durchgefochten. Daraus ist das Stromeinspeisungsgesetz und in 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entwickelt worden.
- Durch das Stromeinspeisungsgesetz , das seit dem 01.01.1991 in Kraft ist, und später das EEG, konnte eine wesentlich bessere Vergütung für die Rücklieferung aus bestehenden Anlagen gegen den erbitterten Widerstand der Strommonopole erkämpft werden. Dieses Gesetz zu erhalten, und in gewissen Bereichen (vor allem für Neuanlagen ) noch zu verbessern, ist unsere Aufgabe.
- Die Bezuschussung von 20 % für grundlegende Sanierungen , Erweiterungen und Neubauten konnte in den 90-er Jahren zwar erreicht, aber leider nicht gehalten werden. Ein bundesweites Investitionsfšörderprogramm muß vor allem für Kleinanlagen zusätzlich geschaffen werden, damit Neuanlagen wirtschaftlich realisiert werden können.
- Die Bewilligungsverfahren müssen entbürokratisiert und vereinfacht werden, um die Vorhaben in einer angemessenen und überschaubaren Zeit verwirklichen zu können. In die Abwägung bei Verfahren müssen die Vorteile der schadstoffreien Energieerzeugung mit höherem Gewicht als bisher einfließen.
- Die Forderungen bezüglich Restwassermengen, Fischaufstiegen, Kanurutschen, Unterhaltsmaßnahmen, Ausgleichsmaßnahmen, Rechengutentsorgung usw. müssen einen vernünftigen, nachvollziehbaren Rahmen bekommen, damit die Existenz von Betrieben nicht willkürlich gefährdet wird.
- Die Rechtsposition von Anlagen darf nicht angetastet oder verschlechtert werden. Wir fordern dazu zumindest Bewilligungen mit Laufzeiten von 60 Jahren. Der Erlaß des Umweltministeriums unterstützt uns dabei.
Unsere Bitte:
Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke BW e.V. , sowie die anderen Landesverbände, gewährleisten eine koordinierte Vorgehensweise, welche auch europäische Aspekte zukunftweisend berücksichtigt.
Es sind eine Vielzahl von Maßnahmen und Arbeiten zu bewältigen, die nur ein politisch und finanziell starker Verband leisten kann.
Werden Sie deshalb jetzt Mitglied, Sie tun es nicht für uns, sondern für sich selbst !
Die erreichten Ergebnisse kommen allen Mitgliedern , aber auch den Nichtmitgliedern, zugute.
Die Nichtmitglieder sind deshalb aufgerufen, sich ebenfalls durch Ihre Unterstützung an dem bisher Geleisteten zu beteiligen. Dann können wir in Zukunft noch mehr für die Wasserkraft erreichen!
Unsere Beiträge:
Der Mitgliedsbeitrag ist trotz der vielen Vorteile gering und steuerlich voll abzugsfähig. Seine Höhe orientiert sich an den jeweiligen Verhältnissen des Mitgliedes.
Die Beitragsordnung ist auf der obigen Beitrittserklärung abgedruckt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.
Zur Anmeldung benützen Sie bitte das Formular der obigen Beitrittserklärung. Oder rufen Sie einfach bei den Geschäftsstellen an. Wir senden Ihnen auf Wunsch gerne weitere Unterlagen zu, damit Sie auch Ihre Triebwerksnachbarn informieren und werben können.